Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus dem vergangenheitsbezogenen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers allein – wie er einem positiven Prüfungsurteil folgt – kann das Unternehmen jedoch keine Aussagen über seine künftige wirtschaftliche und finanzielle Situation ableiten. Deshalb stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, damit Sie Ihr Unternehmen im positiven Sinne weiterentwickeln können.

Wir können folgende Aufgaben übernehmen:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten
  • Begleitung bei Unternehmenskäufen